Energieaudit 16.247

Mann auf Elektroroller

Energieaudit 16.247 wird Pflicht

Auch für Ihr Unternehmen? Wir helfen Ihnen und unterstützen Sie bei der erfolgreichen Auditeinführung.

Bis zum 5. Dezember 2015 muss ein Energieaudit durchgeführt werden und gerechnet vom Zeitpunkt des ersten muss mindestens alle vier Jahre ein weiteres Energieaudit durchgeführt werden. Geprüft wird die Umsetzung von der BAFA. Bei nicht erfolgten Umsetzungen können Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre Energieaudit 16.247 wird Pflicht .

 

 

Kontakt: 
Eva Reu
Tel.: 07951 9787-373
E-Mail: eva.reu@ecoswitch.de

 

 

Zu den häufig gestellten Fragen

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